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   BGH, 07.12.1976 - X ZB 24/75   

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https://dejure.org/1976,2595
BGH, 07.12.1976 - X ZB 24/75 (https://dejure.org/1976,2595)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1976 - X ZB 24/75 (https://dejure.org/1976,2595)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1976 - X ZB 24/75 (https://dejure.org/1976,2595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträglicher Widerruf einer zurückgenommenen Patentanmeldung - Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung - Anfechtbarkeit der Zurücknahme einer Patentanmeldung wegen eines Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften im Sinne des § 119 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 488
  • GRUR 1977, 485
  • DB 1977, 628
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - X ZB 24/75
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, sind als Verwaltungsakte, die einen Vertrauensschutz rechtfertigen, nur solche hoheitlichen Maßnahmen zu verstehen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen hin gerichtet sind (BGH GRUR 1972, 536, 538 - Akustische Wand - unter Hinweis auf BVerwGE 3, 258, 259 - und BGH Urteil vom 31. Januar 1972 - III ZR 209/67 S. 12).
  • BGH, 31.01.1972 - III ZR 209/67

    Entschädigung wegen eines auf Grund des Bundes-Seuchengesetzes (BSG)

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - X ZB 24/75
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, sind als Verwaltungsakte, die einen Vertrauensschutz rechtfertigen, nur solche hoheitlichen Maßnahmen zu verstehen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen hin gerichtet sind (BGH GRUR 1972, 536, 538 - Akustische Wand - unter Hinweis auf BVerwGE 3, 258, 259 - und BGH Urteil vom 31. Januar 1972 - III ZR 209/67 S. 12).
  • RG, 10.02.1926 - V 567/24

    Grundstückskauf; Beseitigung von Hypotheken

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - X ZB 24/75
    Ein solcher Sachverhalt rechtfertigt schon deshalb nicht eine Irrtumsanfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB, weil die nicht vorhersehbare Möglichkeit einer den Erklärungsgegenstand berührenden künftigen Gestaltung des Verfahrensablaufs nicht als eine gegenwärtige Eigenschaft des Erklärungsgegenstandes angesehen werden kann (vgl. RGZ 112, 329, 332).
  • BGH, 25.01.1972 - X ZB 37/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 07.12.1976 - X ZB 24/75
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, sind als Verwaltungsakte, die einen Vertrauensschutz rechtfertigen, nur solche hoheitlichen Maßnahmen zu verstehen, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen hin gerichtet sind (BGH GRUR 1972, 536, 538 - Akustische Wand - unter Hinweis auf BVerwGE 3, 258, 259 - und BGH Urteil vom 31. Januar 1972 - III ZR 209/67 S. 12).
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Es handelt sich dabei um Sonderregeln, die nicht über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus ausgedehnt werden dürfen (BGH Betrieb 1977, 628) und auch die Ergänzung durch bürgerlich-rechtliche Anfechtungsvorschriften ausschließen.

    Wenn ein Anerkenntnis betroffen ist, kann der Widerruf in einem solchen Fall mit der Berufung gegen das ergangene Anerkenntnisurteil geltend gemacht werden (RGZ 156, 70, 80 ff; vgl. auch BGHZ 12, 284, 285; BGH Betrieb 1977, 628).

  • BGH, 14.03.1985 - X ZB 13/83

    "Caprolactam"; Zulässigkeit des Widerrufs der Rücknahme einer Patentanmeldung

    Der Widerruf der Rücknahme einer Patentanmeldung ist - abgesehen von dem Fall des § 130 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB - nach altem wie nach neuem Recht unzulässig (Bestätigung von BGH GRUR 1977, 485 - Rücknahme der Patentanmeldung).

    In der Entscheidung "Rücknahme der Patentanmeldung" (GRUR 1977, 485) hat der Senat im einzelnen ausgeführt, daß der nachträgliche Widerruf der Rücknahme einer Patentanmeldung mangels einer gesetzlichen Regelung im Patentgesetz 1968 - abgesehen von dem Fall des § 130 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB - unzulässig ist.

    Aus § 269 ZPO ergibt sich, daß ein Verfahren beendende Prozeßhandlungen wie die Klagerücknahme unwiderruflich sind, es sei denn, es läge ein Restitutionsgrund vor (vgl. BGH GRUR 1977, 485, 486 - Rücknahme der Patentanmeldung; BVerwGE 57, 342 jew.m.w. Nachw.).

    Das Bundespatentgericht hat daher zutreffend erkannt, daß es sich bei der Abhilfeentscheidung vom 26. Oktober 1979 wie bei allen anderen bis dahin ergangenen Maßnahmen des Patentamts um vorbereitende Maßnahmen gehandelt hat, die keinen Vertrauensschutz zu begründen vermögen (vgl. BGH GRUR 1977, 485, 487 - Rücknahme der Patentanmeldung).

    Soweit in der Literatur erwogen worden ist, den Widerruf der Rücknahme einer Patentanmeldung generell als Neuanmeldung zu werten, weil der Widerruf hinreichend deutlich den Willen des Anmelders zum Ausdruck bringe, daß er nun doch einen Patentschutz für seine Anmeldung begehre (Nieder, Anm. zu BGH GRUR 1977, 485, 487), kann dem nicht gefolgt werden.

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 15.12

    Kraftwerk; Altanlage; Übergangsregelung; Betriebsgenehmigung; Verzicht;

    Soweit der Gesetzgeber im bürgerlichen Recht in bestimmten Fällen den nachträglichen Widerruf rechtsgeschäftlicher Erklärungen zugelassen hat, handelt es sich um Ausnahmetatbestände, bei denen das Gesetz die Interessen des Widerrufenden höher bewertet als die des anderen, auf den Bestand der Erklärung vertrauenden Teils (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1976 - X ZB 24/75 - GRUR 1977, 485 ).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 16.12

    E.ON ist an den Verzicht auf Betriebsgenehmigungen für Steinkohlekraftwerke

    Soweit der Gesetzgeber im bürgerlichen Recht in bestimmten Fällen den nachträglichen Widerruf rechtsgeschäftlicher Erklärungen zugelassen hat, handelt es sich um Ausnahmetatbestände, bei denen das Gesetz die Interessen des Widerrufenden höher bewertet als die des anderen, auf den Bestand der Erklärung vertrauenden Teils (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1976 - X ZB 24/75 - GRUR 1977, 485 ).
  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 56/84

    Widerrufsmöglichkeit eines einem Gericht gegenüber erklärten

    Vergleichbare bestimmende Prozeßhandlungen, die auf die Beendigung des Verfahrens abzielen, wie etwa die Zurücknahme der Klage oder eines Rechtsmittels, werden allgemein als unwiderruflich angesehen (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1976 - X ZB 24/75 - DB 1977, 628; Stein/Jonas/Leipold a.a.O. Rdn. 225 vor § 128 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1977 - X ZB 11/75

    Rechtsbeschwerde des Anmelders eines Patents bezüglich eines Verfahrens für die

    Er hat zwar die Irrtumsanfechtung einer Zurücknahmeerklärung einer Patentanmeldung zugelassen (Beschl. v. 7. Dezember 1976 - X ZB 24/75 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 24.03.2016 - 7 W (pat) 31/15

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Versehentliche Rücknahmeerklärung"

    Bei der Beantwortung dieser Frage könnte z. B. auch der Schutz dritter Patentanmelder, die nach Zugang einer Rücknahmeerklärung eine den gleichen Gegenstand betreffende Anmeldung einreichen, in Betracht zu ziehen sein (vgl. hierzu BGH GRUR 1977, 485, juris Rn. 19 - Rücknahme der Patentanmeldung).
  • VGH Hessen, 06.11.1985 - 10 TE 474/85

    Widerruf einer Beschwerderücknahme im Asylverfahren

    Ein nachträglicher Widerruf von Rechtshandlungen ist im geltenden Recht nur in besonders geregelten, eng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen., die hier nicht vorliegen (BGH DB 1977, 628).
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